Frühzeichen einer Unternehmenskrise richtig einordnen
Frühe Zeichen an Liquidität, Lieferanten und Führung lassen sich einordnen, noch bevor ein Insolvenzgrund feststeht.
Kanzleiblog
Beiträge zu Insolvenzrecht, Sanierung und wirtschaftsrechtlicher Praxis.
Insolvenzrecht, Sanierung und Unternehmenskrise
Der Blog bündelt aktuelle Beiträge zu Antragspflichten, Restrukturierung, StaRUG, Eigenverwaltung, praktischen Fragen aus Insolvenz- und Sanierungsverfahren sowie Einblicken in die Arbeitsweise der Kanzlei.
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Frühe Zeichen an Liquidität, Lieferanten und Führung lassen sich einordnen, noch bevor ein Insolvenzgrund feststeht.
Mit dem Insolvenzantrag beginnt das Eröffnungsverfahren: Sicherungsmaßnahmen, Auskunftspflichten und die Frage, ob der Betrieb weiterläuft.
Der Liquiditätsstatus stellt verfügbare Mittel und fällige Zahlungspflichten gegenüber und ist der Kern der Prüfung nach § 17 InsO.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt, sofern nicht die Fortführung über zwölf Monate überwiegend wahrscheinlich ist.
Mitglieder des Vertretungsorgans müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen.
Nach Eintritt der Insolvenzreife sind Zahlungen nur noch zulässig, wenn sie der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprechen.
Das erste Krisengespräch sortiert nur so weit, wie Zeitstrahl, fällige Zahlungen und offene Fragen vorher aus den Unterlagen gezogen wurden.
§ 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und darauf zu reagieren.
Der Restrukturierungsplan gestaltet ausgewählte Gläubigerrechte und kann dissentierende Gläubiger binden, eine freie Einigung dagegen nur die Zustimmenden.
Die Sanierungsmoderation stellt einen unabhängigen Moderator zur vertraulichen Vermittlung, ohne eine Mehrheit gegen dissentierende Gläubiger zu erzwingen.
Vor einer Eigenverwaltung müssen Finanzplan, Konzept und die Erklärungen nach § 270a InsO stehen, sonst fehlt der Antrag die gesetzliche Grundlage.
Der Schutzschirm gibt höchstens drei Monate zur Vorlage eines Insolvenzplans, setzt aber voraus, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Mit einem Insolvenzplan lassen sich Befriedigung, Verwertung und Haftung abweichend vom Regelverfahren regeln, wenn die Gruppen den Plan tragen.
Ein Gläubigerausschuss wird vorläufig oder im eröffneten Verfahren eingesetzt und unterstützt sowie überwacht den Insolvenzverwalter.
Forderungen sind beim Insolvenzverwalter anzumelden; welche Frist gilt, steht im Eröffnungsbeschluss und in der öffentlichen Bekanntmachung.
Insolvenzgeld sichert ausgefallenes Nettoentgelt für bis zu drei Monate vor dem Insolvenzereignis; eine Bankvorfinanzierung ist davon zu trennen.
Belegschaft und Betriebsrat brauchen den Verfahrensstand, und laufende Löhne nach der Eröffnung sind vom Insolvenzgeld zu trennen.
Lieferanten und Kunden müssen Eigentumsvorbehalt, Vorkasse und Anzahlungen nach Antrag und Eröffnung neu einordnen, nicht nach dem alten Zahlungsziel.
Rückforderungen des Insolvenzverwalters knüpfen an benachteiligende Handlungen an; Kongruenz, Inkongruenz und Bargeschäft entscheiden über die Voraussetzungen.
Ein Gesellschafterdarlehen wird im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, und Rückzahlungen können innerhalb gesetzlicher Fristen angefochten werden.
In der Krise entscheidet oft die Zeit, ob Anteile oder einzelne Vermögensgegenstände verkauft werden und welche Verbindlichkeiten beim Verkäufer bleiben.
Logistik, Gastgewerbe und Bau zeigen verschiedene Krisenmuster, weil Umsatz, Kosten und Anzahlungen dort nicht demselben Rhythmus folgen.
Gläubiger, Kaufinteressenten und Gericht brauchen nicht denselben Datenraum, und Privatpost gehört in keinen dieser Ordner.
Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialbeiträge sind vor dem Antrag andere Schulden als spätere Masseverbindlichkeiten, die Vertreterhaftung folgt eigenen Regeln.
Eine Bank entscheidet über Waiver oder Stillhalten anhand von Kennzahlen, Liquidität und Unterlagen, nicht anhand einer allgemeinen Sanierungsabsicht.
Eine Mahnung oder eine Kontopfändung zeigt den Druck eines Gläubigers, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt.
Ohne Kontoauszüge, offene Posten, Gesellschaftsvertrag, Bescheide und Titel bleibt das erste Gespräch eine Schilderung ohne Beleg.
Ob ein ehemals Selbstständiger in die Verbraucherinsolvenz fällt, richtet sich nach § 304 der Insolvenzordnung und nicht nach dem Ende der Gewerbeanmeldung.
Ein Frühwarnsystem aus offenen Posten, Limiten und Auftragslage ist ein Steuerungsinstrument und nicht dasselbe wie die Pflicht aus § 1 des StaRUG.
In der Krise informiert eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung, nicht ein ungeprüftes Rundschreiben an einen weiten Verteiler.
Eine Fortführungsprognose beantwortet die gesetzliche Frage der nächsten zwölf Monate und ersetzt weder Finanzierungszusage noch die Überschuldungsprüfung.
Insolvenzzahlen lassen sich nur lesen, wenn man Verfahren, Forderungen und Branchen auseinanderhält und die amtliche Quelle nennt.
Das Lagebild eines Krisenmandats hält jede Woche Kasse, Fristen, offene Gespräche und getroffene Entscheidungen in derselben Reihenfolge fest.
Ein verspäteter Abschluss, ein angespannter Lagebericht und Forderungen gegen Gesellschafter sind Warnhinweise, aber noch kein Insolvenzgrund.
Vor der Krise gehört zu jeder offenen Forderung ein Alter, ein Rechtsgrund und die Klarheit, ob sie bereits abgetreten oder verjährt ist.
Digitale Krisenakten bleiben nur dann auffindbar, wenn Ordner, Dateiname und Schreibrecht festliegen und Entwürfe nicht die Endfassung überschreiben.
Im Onlinehandel liegt Liquidität oft beim Marktplatz oder Zahlungsdienstleister, während Ware, Widerruf und Guthaben der Kunden noch Verpflichtungen erzeugen.
Bei Projektentwicklern entscheiden Baukosten, nachrangige Finanzierung und der Schutz der Erwerberzahlungen über den Fortgang, nicht allein der Verkaufsprospekt.
Versorgungsverträge, Personal und der Rhythmus der Kostenträger bestimmen die Liquidität, und dieser Text empfiehlt keine Behandlung.
Sachbearbeitung aus der Routine ersetzt keine Beschäftigung mit StaRUG, Anfechtung und Lohnsteuer, weil diese Fragen in der Standardfrist nicht vorkommen.
Anzahlungen, Gutscheine und Saisonpersonal prägen die Krise von Reiseanbietern, und bei Pauschalreisen kommt die gesetzliche Absicherung des Kundengeldes hinzu.
Ein Bau-Nachtrag wird erst durchsetzbar, wenn Anordnung, ausgeführte Leistung und die vertragliche Vergütung auseinandergehalten werden.
Drei Jahre Restschuldbefreiung heißen eine Abtretung pfändbarer Bezüge ab der Eröffnung, nicht drei zusätzliche Jahre nach dem Verfahrensende.
Beteiligte erhalten eine Stimme, einen gesetzten Rückruftermin und E-Mails, die Aktenzeichen, Frage und benötigte Unterlage in wenigen Zeilen nennen.
Wer eine Insolvenzeröffnung liest, findet darin Schuldner und Fristen, aber nicht automatisch die Höhe der eigenen Forderung.
Rückständiges Arbeitsentgelt und Weihnachtsgeld fallen nicht schon deshalb unter das Insolvenzgeld, weil sie im Dezember offen sind.
Das Jahresgespräch mit der Bank trägt nur, wenn BWA, Liquidität, Auftragslage und die vertraglichen Covenants aus denselben Zahlen stammen.
Eigenverwaltung ist für ein mittleres Unternehmen realistisch, wenn der Sechsmonatsplan die Verfahrenskosten deckt und das Konzept in den Tatsachen steht.
Eine rechtliche Einordnung trägt erst, wenn sie auf Zahlen mit Quelle und Datum ruht und Annahmen daneben sichtbar bleiben.
Eine gekürzte Kreditlimite versichert nicht stillschweigend weiter, und der Selbstbehalt bleibt auch dann beim Versicherungsnehmer, wenn der Abnehmer in die Krise gerät.
Miete, Energie und Personal bleiben fällig, wenn der Umsatz ausbleibt, und ein Jahresdurchschnitt zeigt nicht, ob das Konto am Stichtag reicht.
Welche Wirkung die verkürzte Restschuldbefreiung hatte, lässt sich nur dem amtlichen Bericht entnehmen, den Artikel 107a EGInsO dem Bundestag aufgibt.
Eine Insolvenzanzeige ist erst brauchbar, wenn Schuldner, Aktenzeichen, Frist und Verwalter auseinandergehalten und mit dem eigenen Vorgang abgeglichen werden.
Ein Vergleich vor der Insolvenz stundet oder erlässt nicht schon deshalb sicher, weil alle Beteiligten unterschreiben und die Rate pünktlich gezahlt wird.
Aktuell
Frühe Zeichen an Liquidität, Lieferanten und Führung lassen sich einordnen, noch bevor ein Insolvenzgrund feststeht.
Mit dem Insolvenzantrag beginnt das Eröffnungsverfahren: Sicherungsmaßnahmen, Auskunftspflichten und die Frage, ob der Betrieb weiterläuft.
Der Liquiditätsstatus stellt verfügbare Mittel und fällige Zahlungspflichten gegenüber und ist der Kern der Prüfung nach § 17 InsO.
Weitere Themen
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Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt, sofern nicht die Fortführung über zwölf Monate überwiegend wahrscheinlich ist.
Mitglieder des Vertretungsorgans müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen.
Nach Eintritt der Insolvenzreife sind Zahlungen nur noch zulässig, wenn sie der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprechen.
Das erste Krisengespräch sortiert nur so weit, wie Zeitstrahl, fällige Zahlungen und offene Fragen vorher aus den Unterlagen gezogen wurden.
§ 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und darauf zu reagieren.
Der Restrukturierungsplan gestaltet ausgewählte Gläubigerrechte und kann dissentierende Gläubiger binden, eine freie Einigung dagegen nur die Zustimmenden.
Die Sanierungsmoderation stellt einen unabhängigen Moderator zur vertraulichen Vermittlung, ohne eine Mehrheit gegen dissentierende Gläubiger zu erzwingen.
Vor einer Eigenverwaltung müssen Finanzplan, Konzept und die Erklärungen nach § 270a InsO stehen, sonst fehlt der Antrag die gesetzliche Grundlage.
Der Schutzschirm gibt höchstens drei Monate zur Vorlage eines Insolvenzplans, setzt aber voraus, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Mit einem Insolvenzplan lassen sich Befriedigung, Verwertung und Haftung abweichend vom Regelverfahren regeln, wenn die Gruppen den Plan tragen.
Ein Gläubigerausschuss wird vorläufig oder im eröffneten Verfahren eingesetzt und unterstützt sowie überwacht den Insolvenzverwalter.
Forderungen sind beim Insolvenzverwalter anzumelden; welche Frist gilt, steht im Eröffnungsbeschluss und in der öffentlichen Bekanntmachung.
Insolvenzgeld sichert ausgefallenes Nettoentgelt für bis zu drei Monate vor dem Insolvenzereignis; eine Bankvorfinanzierung ist davon zu trennen.
Belegschaft und Betriebsrat brauchen den Verfahrensstand, und laufende Löhne nach der Eröffnung sind vom Insolvenzgeld zu trennen.
Lieferanten und Kunden müssen Eigentumsvorbehalt, Vorkasse und Anzahlungen nach Antrag und Eröffnung neu einordnen, nicht nach dem alten Zahlungsziel.
Rückforderungen des Insolvenzverwalters knüpfen an benachteiligende Handlungen an; Kongruenz, Inkongruenz und Bargeschäft entscheiden über die Voraussetzungen.
Ein Gesellschafterdarlehen wird im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, und Rückzahlungen können innerhalb gesetzlicher Fristen angefochten werden.
In der Krise entscheidet oft die Zeit, ob Anteile oder einzelne Vermögensgegenstände verkauft werden und welche Verbindlichkeiten beim Verkäufer bleiben.
Logistik, Gastgewerbe und Bau zeigen verschiedene Krisenmuster, weil Umsatz, Kosten und Anzahlungen dort nicht demselben Rhythmus folgen.
Gläubiger, Kaufinteressenten und Gericht brauchen nicht denselben Datenraum, und Privatpost gehört in keinen dieser Ordner.
Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialbeiträge sind vor dem Antrag andere Schulden als spätere Masseverbindlichkeiten, die Vertreterhaftung folgt eigenen Regeln.
Eine Bank entscheidet über Waiver oder Stillhalten anhand von Kennzahlen, Liquidität und Unterlagen, nicht anhand einer allgemeinen Sanierungsabsicht.
Eine Mahnung oder eine Kontopfändung zeigt den Druck eines Gläubigers, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob ein Insolvenzgrund vorliegt.
Ohne Kontoauszüge, offene Posten, Gesellschaftsvertrag, Bescheide und Titel bleibt das erste Gespräch eine Schilderung ohne Beleg.
Ob ein ehemals Selbstständiger in die Verbraucherinsolvenz fällt, richtet sich nach § 304 der Insolvenzordnung und nicht nach dem Ende der Gewerbeanmeldung.
Ein Frühwarnsystem aus offenen Posten, Limiten und Auftragslage ist ein Steuerungsinstrument und nicht dasselbe wie die Pflicht aus § 1 des StaRUG.
In der Krise informiert eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung, nicht ein ungeprüftes Rundschreiben an einen weiten Verteiler.
Eine Fortführungsprognose beantwortet die gesetzliche Frage der nächsten zwölf Monate und ersetzt weder Finanzierungszusage noch die Überschuldungsprüfung.
Insolvenzzahlen lassen sich nur lesen, wenn man Verfahren, Forderungen und Branchen auseinanderhält und die amtliche Quelle nennt.
Das Lagebild eines Krisenmandats hält jede Woche Kasse, Fristen, offene Gespräche und getroffene Entscheidungen in derselben Reihenfolge fest.
Ein verspäteter Abschluss, ein angespannter Lagebericht und Forderungen gegen Gesellschafter sind Warnhinweise, aber noch kein Insolvenzgrund.
Vor der Krise gehört zu jeder offenen Forderung ein Alter, ein Rechtsgrund und die Klarheit, ob sie bereits abgetreten oder verjährt ist.
Digitale Krisenakten bleiben nur dann auffindbar, wenn Ordner, Dateiname und Schreibrecht festliegen und Entwürfe nicht die Endfassung überschreiben.
Im Onlinehandel liegt Liquidität oft beim Marktplatz oder Zahlungsdienstleister, während Ware, Widerruf und Guthaben der Kunden noch Verpflichtungen erzeugen.
Bei Projektentwicklern entscheiden Baukosten, nachrangige Finanzierung und der Schutz der Erwerberzahlungen über den Fortgang, nicht allein der Verkaufsprospekt.
Versorgungsverträge, Personal und der Rhythmus der Kostenträger bestimmen die Liquidität, und dieser Text empfiehlt keine Behandlung.
Sachbearbeitung aus der Routine ersetzt keine Beschäftigung mit StaRUG, Anfechtung und Lohnsteuer, weil diese Fragen in der Standardfrist nicht vorkommen.
Anzahlungen, Gutscheine und Saisonpersonal prägen die Krise von Reiseanbietern, und bei Pauschalreisen kommt die gesetzliche Absicherung des Kundengeldes hinzu.
Ein Bau-Nachtrag wird erst durchsetzbar, wenn Anordnung, ausgeführte Leistung und die vertragliche Vergütung auseinandergehalten werden.
Drei Jahre Restschuldbefreiung heißen eine Abtretung pfändbarer Bezüge ab der Eröffnung, nicht drei zusätzliche Jahre nach dem Verfahrensende.
Beteiligte erhalten eine Stimme, einen gesetzten Rückruftermin und E-Mails, die Aktenzeichen, Frage und benötigte Unterlage in wenigen Zeilen nennen.
Wer eine Insolvenzeröffnung liest, findet darin Schuldner und Fristen, aber nicht automatisch die Höhe der eigenen Forderung.
Rückständiges Arbeitsentgelt und Weihnachtsgeld fallen nicht schon deshalb unter das Insolvenzgeld, weil sie im Dezember offen sind.
Das Jahresgespräch mit der Bank trägt nur, wenn BWA, Liquidität, Auftragslage und die vertraglichen Covenants aus denselben Zahlen stammen.
Eigenverwaltung ist für ein mittleres Unternehmen realistisch, wenn der Sechsmonatsplan die Verfahrenskosten deckt und das Konzept in den Tatsachen steht.
Eine rechtliche Einordnung trägt erst, wenn sie auf Zahlen mit Quelle und Datum ruht und Annahmen daneben sichtbar bleiben.
Eine gekürzte Kreditlimite versichert nicht stillschweigend weiter, und der Selbstbehalt bleibt auch dann beim Versicherungsnehmer, wenn der Abnehmer in die Krise gerät.
Miete, Energie und Personal bleiben fällig, wenn der Umsatz ausbleibt, und ein Jahresdurchschnitt zeigt nicht, ob das Konto am Stichtag reicht.
Welche Wirkung die verkürzte Restschuldbefreiung hatte, lässt sich nur dem amtlichen Bericht entnehmen, den Artikel 107a EGInsO dem Bundestag aufgibt.
Eine Insolvenzanzeige ist erst brauchbar, wenn Schuldner, Aktenzeichen, Frist und Verwalter auseinandergehalten und mit dem eigenen Vorgang abgeglichen werden.
Ein Vergleich vor der Insolvenz stundet oder erlässt nicht schon deshalb sicher, weil alle Beteiligten unterschreiben und die Rate pünktlich gezahlt wird.
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