Sanierung

Banken, Covenants und Stillhalteabreden: Finanzierungsgespräche in der Krise vorbereiten

12.05.2026 · Felix Horbach · 3 Minuten Lesezeit

Zurück zum Blog

Kategorie: Sanierung

Kreditverträge enthalten oft finanzielle Auflagen, die schon vor der eigentlichen Fälligkeit verletzt sein können. Was danach folgt, ist weder eine automatische Kündigung noch ein automatischer Verzicht, sondern hängt am Vertrag und an den Unterlagen des Kreditgebers.

Mehrere Personen sitzen am Tisch mit Laptop, ein Mann gestikuliert vor großen Fenstern, Symbolbild

Was eine Auflage anzeigt

Covenants sind vertragliche Kennzahlen oder Verhaltenspflichten, etwa zu Eigenkapital, Verschuldung, Mindestliquidität oder Informationsfristen. Sie sind kein Insolvenzgrund aus der Insolvenzordnung. Eine Verletzung kann aber ein Kündigungsrecht, eine höhere Marge oder ein Recht auf zusätzliche Sicherheiten auslösen, je nachdem, was der Kreditvertrag vorsieht. Wer nur auf die nächste Rate schaut, übersieht eine Auflage, die schon heute verletzt ist, obwohl der Zins noch gezahlt wird. Die Definition der Kennzahl im Vertrag entscheidet, nicht die ähnlich klingende Größe aus dem internen Bericht.

Meldepflichten gehören zur Auflage. Viele Verträge verlangen, eine Verletzung innerhalb einer kurzen Frist selbst anzuzeigen und Unterlagen zu einem Stichtag vorzulegen. Ein stilles Abwarten, bis die Bank aus der Kontobewegung schließt, verschlechtert die Verhandlungsposition und kann selbst eine Pflichtverletzung sein. Umgekehrt ist eine frühzeitige Meldung noch kein Antrag auf neue Mittel. Sie setzt die im Vertrag vereinbarte Information in Gang. Vorher sollten die eigene Berechnung und die vertragliche Definition derselben Größe nebeneinanderliegen, einschließlich der Frage, ob Gesellschafterdarlehen als Eigenkapital zählen.

Waiver und Stillhalteabrede

Ein Waiver ist der Verzicht der Bank auf die Folgen einer bestimmten Verletzung, oft befristet und an Bedingungen geknüpft. Er heilt nicht die wirtschaftliche Lage und macht eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit nicht ungeschehen. Er verhindert für den beschriebenen Fall die Ausübung eines Rechts, das ohne den Verzicht bestünde. Der Text muss sagen, welche Auflage, welcher Stichtag und welche Folgen gemeint sind. Ein allgemeines Schreiben, man werde die Lage wohlwollend prüfen, ist noch kein Waiver.

Eine Stillhalteabrede geht darüber hinaus oder daneben. Die Bank verpflichtet sich für einen Zeitraum, fällige Kredite nicht zu kündigen oder nicht zu vollstrecken, häufig gegen Informationspflichten, eine Mindestrate oder den Verzicht auf weitere Ausschüttungen. Auch sie ist ein Vertrag und kein gesetzlicher Aufschub. Läuft die Frist ab, leben die Rechte wieder auf, soweit sie nicht neu geregelt wurden. Eine Stillhalteabrede mit einer Bank bindet andere Gläubiger nicht. Lieferanten, Finanzamt und Einzugsstellen können weiter vorgehen, auch wenn das Kreditinstitut zuwartet.

Unterlagen vor der Entscheidung

Vor einer Entscheidung sehen Kreditgeber typischerweise eine Liquiditätsplanung für die nächsten Wochen und Monate, die aktuellen Kontostände, eine Liste der fälligen und überfälligen Verbindlichkeiten sowie den Stand der Limite bei anderen Finanzierern. Hinzu kommen offene Forderungen nach Alter und Streitstand, der Auftragsbestand mit den noch nicht fakturierten Leistungen und der letzte vorliegende Jahresabschluss samt der Frage, ob er noch die Lage zeigt. Gesellschafterdarlehen, Rangrücktritte und bereits bestellte Sicherheiten gehören in dasselbe Paket, weil sie die freie Liquidität verändern.

Ebenfalls erwartet wird eine Darstellung, warum die Auflage verletzt wurde und welche Maßnahme innerhalb des Stillhaltezeitraums wirken soll. Eine Maßnahme ist nur dann eine Unterlage, wenn Kosten, Zeitpunkt und Abhängigkeit von Dritten genannt sind. Eine Absicht, Preise zu erhöhen oder einen Betriebsteil zu verkaufen, bleibt eine Annahme, solange kein Beleg über Nachfrage oder einen Interessenten existiert. Interne Vermerke ohne Zahlen ersetzen die Planung nicht. Die Bank prüft, ob sie für einen begrenzten Zeitraum mehr erkennt als heute, nicht ob der Text zuversichtlich klingt.

Was die Zusage nicht leistet

Selbst ein unterzeichneter Waiver lässt die Antragspflichten aus § 15a der Insolvenzordnung unberührt, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. § 17 knüpft die Zahlungsunfähigkeit an die fälligen Zahlungspflichten, nicht an die Geduld eines einzelnen Gläubigers. § 19 bleibt für die Überschuldung maßgebend, einschließlich der Frage, ob eine Fortführung in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Eine Bank kann Forderungen stunden. Sie kann die gesetzliche Definition nicht abbedingen. Geduld eines einzelnen Kreditinstituts ersetzt deshalb keine der beiden Prüfungen.

Neue Sicherheiten in der Krise sind gesondert zu betrachten. Sie können anfechtbar sein, wenn sie nach den Regeln der Insolvenzordnung eine inkongruente oder sonst anfechtbare Deckung gewähren. Das lässt sich nicht pauschal für jede Grundschuld bejahen oder verneinen. Es spricht aber dagegen, Sicherheiten allein deshalb zu bestellen, damit eine Frist um wenige Tage verschoben wird, ohne den Bestand der übrigen Gläubiger zu kennen. Die saubere Reihenfolge ist: Auflage benennen, Zahlen belegen, Verzicht oder Stillhalten schriftlich begrenzen und die insolvenzrechtlichen Gründe daneben prüfen.

Kommentare

1 Kommentar
Lotte Grimm

Waiver und Stillhalteabrede lagen bei uns in einem Schreiben. Die Auflage im Kreditvertrag sagt noch nicht, was die spätere Zusage leistet.

Kommentar verfassen

Zum Schutz vor Spam können Kommentare nur mit registriertem Benutzerkonto veröffentlicht werden.