Leistungsbereiche

Unsere Leistungen

Rechtliche Beratung und Vertretung in Situationen, in denen wirtschaftliche, insolvenzrechtliche und vertragliche Fragen zusammenkommen.

Leistungsbereiche

Horbach Legal berät und vertritt in ausgewählten Fragen des Wirtschafts-, Sanierungs- und Insolvenzrechts. Wir begleiten Unternehmen sowie Privatpersonen bei vertragsrechtlichen Regelungen, Unternehmenssanierungen und der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Dabei achten wir auf eine sorgfältige Prüfung, klare Prioritäten und eine realistische Einschätzung der nächsten Schritte.

Horbach Legal bündelt besondere Erfahrung im Insolvenz- und Sanierungsrecht und begleitet Mandanten in wirtschaftlich herausfordernden Phasen mit fallbezogenen Lösungsstrategien. Das Leistungsspektrum ist auf Situationen ausgerichtet, in denen rechtliche, wirtschaftliche und kommunikative Fragen eng zusammenwirken.

Insolvenzrecht

Beratung in Insolvenzverfahren, Antragspflichten, Gläubigerfragen und Sanierungsoptionen.

Wirtschaftsrecht

Begleitung bei wirtschaftsrechtlichen Fragen, Vertragsbeziehungen und streitigen Situationen.

Vertragsgestaltung

Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit Blick auf Risiken, Fristen und Durchsetzbarkeit.

Unternehmenssanierung

Strukturierung von Sanierungsschritten, Verhandlungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Durchsetzung von Ansprüchen

Prüfung, außergerichtliche Geltendmachung und gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen.

Gesellschaftsrecht

Beratung zu Gesellschaftsverträgen, Organpflichten, Umstrukturierungen und Konflikten.

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Einordnung bei Verträgen, Beendigungen und betrieblichen Veränderungen.

Forderungsmanagement

Strukturierte Bearbeitung offener Forderungen, Mahnverfahren und Vollstreckungsfragen.

Hände halten eine geöffnete, leere Geldbörse, Symbolbild für Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Zum Insolvenzrecht gehören die Prüfung, ob ein Antrag nach § 15a InsO zu stellen ist, die Vertretung im Verfahren und die Arbeit als Insolvenzverwalter. Gläubiger werden bei Anmeldung, Aussonderung und der Frage beraten, ob eine Zahlung später anfechtbar sein kann.

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Hölzerner Hammer auf einem Tisch, Symbolbild für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten

Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsrecht geht es um Verträge, die in der Krise noch erfüllt, angepasst oder beendet werden müssen, und um Streit zwischen Gesellschaftern oder mit Vertragspartnern. Die Kanzlei prüft den Vertragstext gegen die Zahlen, die das Unternehmen tatsächlich hat.

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Zwei Personen prüfen ausgedruckte Verträge und machen sich Notizen

Vertragsgestaltung

Vertragsentwürfe und -prüfungen betreffen Lieferverträge, Sicherheiten und Regelungen, die eine spätere Insolvenz überstehen oder gerade deshalb angepasst werden müssen. Fachanwalt für dieses Gebiet ist Rechtsanwalt Felix Horbach, nicht ein mehrköpfiges Fachanwaltsteam.

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Auswertung von Diagrammen und Kennzahlen auf Tablet und Papier

Unternehmenssanierung

Sanierung heißt hier: außergerichtliche Stundung, StaRUG-Instrumente oder ein Insolvenzplan. Welcher Weg offen ist, hängt davon ab, ob die nächsten Wochen finanzierbar sind und ob die Gläubiger, die mitziehen müssen, schon angesprochen wurden.

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Händedruck über einem Schreibtisch mit Unterlagen und Laptop

Durchsetzung von Ansprüchen

Ansprüche werden zuerst auf Bestand, Verjährung und Durchsetzbarkeit geprüft. Danach entscheidet sich, ob eine Mahnung, ein Mahnbescheid oder eine Klage sinnvoll ist und welches Kostenrisiko dazu gehört.

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Person arbeitet von oben gesehen an einem Laptop auf einem weißen Schreibtisch

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht wird in der Krise relevant: Gesellschafterbeschlüsse, Geschäftsführerabberufung, Nachschüsse und die Frage, wer einen Insolvenzantrag stellen muss. Gründungsberatung ohne Krisenbezug ist nicht der Schwerpunkt der Kanzlei.

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Justitia-Figur im Vordergrund, dahinter ein Mann im Gespräch

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht bearbeitet die Kanzlei im Zusammenhang mit Insolvenz und Sanierung: Lohnrückstand, Insolvenzgeld, Betriebsänderung und die Information der Belegschaft. Eine allgemeine arbeitsrechtliche Dauermandatierung außerhalb der Krise ist nicht das Profil.

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Zwei Personen an Laptops in einem schwarz-weißen Büro, durch eine Glasscheibe fotografiert

Forderungsmanagement

Offene Forderungen werden nach Bestand, Sicherheit und voraussichtlichem Erlös sortiert. Mahnverfahren und Vollstreckung sind dann der zweite Schritt, nicht der erste Reflex, wenn der Schuldner schon selbst in der Krise steckt.

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Orientierung vor der Kontaktaufnahme

Häufige Fragen zu Beratung und Ablauf

Viele Anliegen beginnen mit einer unsicheren Lage: offene Forderungen, Fristen, wirtschaftlicher Druck oder die Frage, ob bereits eine insolvenzrechtliche Pflicht besteht. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung, welche Punkte in einem Gespräch typischerweise geklärt werden.

Wann ist insolvenzrechtlicher Rat sinnvoll?

Spätestens wenn Zahlungsstockungen, Pfändungen, Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, gekündigte Kreditlinien oder mehrere Mahnungen zusammenkommen, sollte die Lage geordnet geprüft werden. Bei Geschäftsleitern geht es dabei auch um Antragspflichten, Dokumentation und Haftungsrisiken.

Welche Unterlagen helfen beim ersten Gespräch?

Hilfreich sind aktuelle Liquiditätsübersichten, offene Forderungen und Verbindlichkeiten, relevante Verträge, Korrespondenz mit Banken oder Gläubigern sowie gerichtliche oder behördliche Schreiben. Wenn noch nicht alles vollständig ist, kann trotzdem eine erste Sortierung sinnvoll sein.

Was wird zuerst geklärt?

Zuerst wird geprüft, ob in den nächsten Tagen eine Frist abläuft oder eine Zahlung die Lage verschlechtert. Danach folgen die Zahlen und erst dann die Auswahl zwischen Vergleich, StaRUG und Antrag.

Kann die Kanzlei Schuldner und Gläubiger beraten?

Ja, je nach Mandat begleitet Horbach Legal Unternehmen, Privatpersonen, Gläubiger und weitere Beteiligte. Vor einer Mandatsübernahme wird geprüft, ob Interessenkonflikte bestehen und welche Rolle die Kanzlei in der konkreten Situation übernehmen kann.

Wie läuft die Kontaktaufnahme ab?

Eine Anfrage ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei dringenden Fristen sollte dies direkt erwähnt werden. Anschließend wird geklärt, worum es geht, welche Unterlagen vorliegen und ob ein Termin zur weiteren Prüfung sinnvoll ist.

Wie werden Kosten angesprochen?

Der Umfang anwaltlicher Tätigkeit hängt vom Anliegen, den Fristen und dem Bearbeitungsaufwand ab. Kostenfragen werden deshalb vor einer weitergehenden Beauftragung transparent besprochen. Für eine erste Einordnung ist wichtig, den Gegenstand und die Dringlichkeit möglichst klar zu benennen.

Wenn bereits Fristen laufen oder Schreiben von Gericht, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Banken oder Gläubigern vorliegen, sollte dies bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden.

Benötigen Sie eine rechtliche Einschätzung?

Im Wirtschafts- und Insolvenzrecht kommt es auf eine sorgfältige Einordnung und klare nächste Schritte an. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine strukturierte Einschätzung Ihres Anliegens wünschen.