Insolvenzrecht
Beratung in Insolvenzverfahren, Antragspflichten, Gläubigerfragen und Sanierungsoptionen.
Leistungsbereiche
Rechtliche Beratung und Vertretung in Situationen, in denen wirtschaftliche, insolvenzrechtliche und vertragliche Fragen zusammenkommen.
Horbach Legal berät und vertritt in ausgewählten Fragen des Wirtschafts-, Sanierungs- und Insolvenzrechts. Wir begleiten Unternehmen sowie Privatpersonen bei vertragsrechtlichen Regelungen, Unternehmenssanierungen und der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Dabei achten wir auf eine sorgfältige Prüfung, klare Prioritäten und eine realistische Einschätzung der nächsten Schritte.
Horbach Legal bündelt besondere Erfahrung im Insolvenz- und Sanierungsrecht und begleitet Mandanten in wirtschaftlich herausfordernden Phasen mit fallbezogenen Lösungsstrategien. Das Leistungsspektrum ist auf Situationen ausgerichtet, in denen rechtliche, wirtschaftliche und kommunikative Fragen eng zusammenwirken.
Beratung in Insolvenzverfahren, Antragspflichten, Gläubigerfragen und Sanierungsoptionen.
Begleitung bei wirtschaftsrechtlichen Fragen, Vertragsbeziehungen und streitigen Situationen.
Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit Blick auf Risiken, Fristen und Durchsetzbarkeit.
Strukturierung von Sanierungsschritten, Verhandlungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Prüfung, außergerichtliche Geltendmachung und gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen.
Beratung zu Gesellschaftsverträgen, Organpflichten, Umstrukturierungen und Konflikten.
Arbeitsrechtliche Einordnung bei Verträgen, Beendigungen und betrieblichen Veränderungen.
Strukturierte Bearbeitung offener Forderungen, Mahnverfahren und Vollstreckungsfragen.
Zum Insolvenzrecht gehören die Prüfung, ob ein Antrag nach § 15a InsO zu stellen ist, die Vertretung im Verfahren und die Arbeit als Insolvenzverwalter. Gläubiger werden bei Anmeldung, Aussonderung und der Frage beraten, ob eine Zahlung später anfechtbar sein kann.
Anfragen
Im Wirtschaftsrecht geht es um Verträge, die in der Krise noch erfüllt, angepasst oder beendet werden müssen, und um Streit zwischen Gesellschaftern oder mit Vertragspartnern. Die Kanzlei prüft den Vertragstext gegen die Zahlen, die das Unternehmen tatsächlich hat.
Anfragen
Vertragsentwürfe und -prüfungen betreffen Lieferverträge, Sicherheiten und Regelungen, die eine spätere Insolvenz überstehen oder gerade deshalb angepasst werden müssen. Fachanwalt für dieses Gebiet ist Rechtsanwalt Felix Horbach, nicht ein mehrköpfiges Fachanwaltsteam.
Anfragen
Sanierung heißt hier: außergerichtliche Stundung, StaRUG-Instrumente oder ein Insolvenzplan. Welcher Weg offen ist, hängt davon ab, ob die nächsten Wochen finanzierbar sind und ob die Gläubiger, die mitziehen müssen, schon angesprochen wurden.
Anfragen
Ansprüche werden zuerst auf Bestand, Verjährung und Durchsetzbarkeit geprüft. Danach entscheidet sich, ob eine Mahnung, ein Mahnbescheid oder eine Klage sinnvoll ist und welches Kostenrisiko dazu gehört.
Anfragen
Gesellschaftsrecht wird in der Krise relevant: Gesellschafterbeschlüsse, Geschäftsführerabberufung, Nachschüsse und die Frage, wer einen Insolvenzantrag stellen muss. Gründungsberatung ohne Krisenbezug ist nicht der Schwerpunkt der Kanzlei.
Anfragen
Arbeitsrecht bearbeitet die Kanzlei im Zusammenhang mit Insolvenz und Sanierung: Lohnrückstand, Insolvenzgeld, Betriebsänderung und die Information der Belegschaft. Eine allgemeine arbeitsrechtliche Dauermandatierung außerhalb der Krise ist nicht das Profil.
Anfragen
Offene Forderungen werden nach Bestand, Sicherheit und voraussichtlichem Erlös sortiert. Mahnverfahren und Vollstreckung sind dann der zweite Schritt, nicht der erste Reflex, wenn der Schuldner schon selbst in der Krise steckt.
AnfragenOrientierung vor der Kontaktaufnahme
Viele Anliegen beginnen mit einer unsicheren Lage: offene Forderungen, Fristen, wirtschaftlicher Druck oder die Frage, ob bereits eine insolvenzrechtliche Pflicht besteht. Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung, welche Punkte in einem Gespräch typischerweise geklärt werden.
Spätestens wenn Zahlungsstockungen, Pfändungen, Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, gekündigte Kreditlinien oder mehrere Mahnungen zusammenkommen, sollte die Lage geordnet geprüft werden. Bei Geschäftsleitern geht es dabei auch um Antragspflichten, Dokumentation und Haftungsrisiken.
Hilfreich sind aktuelle Liquiditätsübersichten, offene Forderungen und Verbindlichkeiten, relevante Verträge, Korrespondenz mit Banken oder Gläubigern sowie gerichtliche oder behördliche Schreiben. Wenn noch nicht alles vollständig ist, kann trotzdem eine erste Sortierung sinnvoll sein.
Zuerst wird geprüft, ob in den nächsten Tagen eine Frist abläuft oder eine Zahlung die Lage verschlechtert. Danach folgen die Zahlen und erst dann die Auswahl zwischen Vergleich, StaRUG und Antrag.
Ja, je nach Mandat begleitet Horbach Legal Unternehmen, Privatpersonen, Gläubiger und weitere Beteiligte. Vor einer Mandatsübernahme wird geprüft, ob Interessenkonflikte bestehen und welche Rolle die Kanzlei in der konkreten Situation übernehmen kann.
Eine Anfrage ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei dringenden Fristen sollte dies direkt erwähnt werden. Anschließend wird geklärt, worum es geht, welche Unterlagen vorliegen und ob ein Termin zur weiteren Prüfung sinnvoll ist.
Der Umfang anwaltlicher Tätigkeit hängt vom Anliegen, den Fristen und dem Bearbeitungsaufwand ab. Kostenfragen werden deshalb vor einer weitergehenden Beauftragung transparent besprochen. Für eine erste Einordnung ist wichtig, den Gegenstand und die Dringlichkeit möglichst klar zu benennen.
Wenn bereits Fristen laufen oder Schreiben von Gericht, Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Banken oder Gläubigern vorliegen, sollte dies bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden.
Im Wirtschafts- und Insolvenzrecht kommt es auf eine sorgfältige Einordnung und klare nächste Schritte an. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine strukturierte Einschätzung Ihres Anliegens wünschen.