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„Alle Unterlagen und Verträge waren sorgfältig vorbereitet, Rückfragen wurden prompt und präzise beantwortet.“
E. Seibert
Horbach Legal
Beratung für Unternehmen, Gläubiger und Privatpersonen — mit klaren nächsten Schritten.
Über uns
Die Kanzlei liegt in der Großen Theaterstraße 7, 20354 Hamburg. Von dort werden Insolvenzverfahren geführt, Sanierungsfragen vorbereitet und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten für Unternehmen, Gläubiger und Privatpersonen bearbeitet.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Felix Horbach ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Hamburg. Gerichte bestellen ihn als Insolvenzverwalter und als Treuhänder. Er berät Unternehmen und Gläubiger, wenn Fristen, Liquidität und Haftungsfragen gleichzeitig auf dem Tisch liegen.
Die Sachbearbeitung der Kanzlei führt Akten, Fristen und den Schriftverkehr. Rückfragen laufen über die Kanzlei in der Großen Theaterstraße, nicht über wechselnde Ansprechpartner ohne Aktenstand.
Arbeitsweise
Schwerpunkte
Insolvenz, Sanierung, Wirtschaftsrecht und Gläubigerfragen — mit einer klaren Einordnung von Fristen, Risiken und nächsten Schritten.
Verfahren, Antragspflichten, Gläubigerfragen und die Einordnung, ob ein Insolvenzantrag geboten ist.
Außergerichtliche und gerichtliche Sanierungswege, wenn das Unternehmen noch steuerbar ist.
Verträge, Gesellschaftsfragen und streitige Lagen, in denen rechtliche und wirtschaftliche Folgen zusammenfallen.
Forderungen prüfen, sichern und verfolgen — außergerichtlich oder vor Gericht.
Rückmeldungen
★★★★★
„Alle Unterlagen und Verträge waren sorgfältig vorbereitet, Rückfragen wurden prompt und präzise beantwortet.“
E. Seibert
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„Sehr gute Kanzlei, wenn es um Insolvenzrecht geht, mitten in Hamburg.“
D. Kauffmann
★★★★★
„Rechtsanwalt Felix Horbach hat die rechtliche Situation klar analysiert und die notwendigen Schritte präzise vorgegeben.“
H. Dabelstein
Erstgespräch
Liegt ein Mahnbescheid, eine Vollstreckung, ein Steuerbescheid oder eine Aufforderung des Gerichts vor, gehört das Datum in die erste Nachricht.
Kontoauszüge der letzten Wochen, eine Liste offener Rechnungen und die fälligen Löhne, Mieten und Beiträge reichen für eine erste Sortierung.
Geschäftsleitung, Gläubiger und Privatperson haben unterschiedliche Fragen. Die Kanzlei prüft vor einer Mandatsannahme, ob die Rolle frei ist.
Wenn Fristen laufen oder die wirtschaftliche Lage unklar ist, reicht oft ein erster Anruf, um die nächsten Schritte zu sortieren.