Im Tourismus wird oft lange vor der Reise gezahlt, während die eigene Leistung erst in der Saison anfällt und Gutscheine diese Lücke verlängern. Ob zusätzlich die Regeln über Pauschalreisen gelten, entscheidet das Gesetz und nicht die Überschrift im Katalog.
Anzahlungen der Reisenden
Anzahlungen verbessern die Kasse, bevor Unterkunft, Beförderung oder Verpflegung eingekauft sind. Sie sind keine verdiente Marge, solange die Reise noch geschuldet wird. Werden sie für allgemeine Kosten der ruhigen Monate verbraucht, fehlt das Geld, wenn die Leistung einzukaufen ist oder der Reisende den Preis zurückverlangen kann. In der Buchhaltung gehört jede Anzahlung zu einer konkreten Reise oder zu einem konkreten Gutschein. Eine Sammelposition Kundengelder verdeckt, welcher Termin welche Mittel bindet. Stornoregeln des eigenen Vertrags dürfen erst angesetzt werden, wenn sie wirksam vereinbart sind und der Stornofall wirklich vorliegt.
In der Krise ist eine Liste der vorausbezahlten Reisen nach Abreisedatum aussagekräftiger als der Umsatz des letzten Sommers. Reisen der nächsten Wochen erzeugen feste Einkäufe. Reisen in späterer Ferne können noch storniert werden und verwandeln eine Anzahlung in eine Rückzahlungsforderung. Beides gleichzeitig als freien Bestand zu planen, zählt dasselbe Geld doppelt. Lieferanten, die nur gegen Vorkasse weiter leisten, verstärken den Effekt, weil die Anzahlung des Reisenden dann sofort wieder abfließt. Der Saldo aus Kundengeldern und noch nicht bezahlten Reisevorleistungen ist die steuernde Größe.
Gutscheine
Ein Gutschein ist eine Verpflichtung des Ausstellers, eine Leistung zu erbringen oder einen Betrag anzurechnen. Er wird nicht dadurch zu Eigenkapital, dass der Ausstellungsmonat lange zurückliegt. Entscheidend sind Restwert, Befristung, ob der Gutschein den Inhaber benennt und welches Unternehmen ausstellen musste. Ein Gutschein eines Veranstalters und ein Gutschein eines einzelnen Hotels sind verschiedene Schuldner. In einer Krise des Veranstalters hilft der Hotelgutschein den Reisenden nicht, und umgekehrt. Die Liste sollte den Aussteller so bezeichnen, wie er auf dem Gutschein steht.
Kulanz, die Gutscheine über das vertraglich Geschuldete hinaus verlängert, ist eine neue Entscheidung und kein automatischer gesetzlicher Effekt. Sie darf in der Planung nur stehen, wenn sie beschlossen wurde. Nicht eingelöste Gutscheine bleiben sonst Verbindlichkeiten. Im Insolvenzverfahren sind solche Ansprüche in der Regel Insolvenzforderungen, soweit kein besonderes Sicherungsrecht besteht. Ein Verkauf von Gutscheinen zur kurzfristigen Kasse vergrößert die spätere Leistungspflicht. Das kann in einer Saisonflaute die Lücke schließen helfen und in einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit die Gläubiger weiter benachteiligen. Die Fälligkeiten der übrigen Pflichten sind vorher gegenüberzustellen.
Saisonpersonal und feste Kosten
Saisonbetriebe stellen ein, bevor die Gäste kommen, und tragen Miete, Pacht und Instandhaltung, wenn die Saison endet. Personalkosten entstehen mit dem Dienstplan, nicht mit der Auslastung. Eine gute Buchungslage für einige Wochen trägt die Monate davor und danach nicht von selbst. Die Planung trennt deshalb Kosten, die mit der einzelnen Reise entstehen, von Kosten, die auch bei leeren Zimmern oder leeren Bussen bleiben. Nur die erste Gruppe sinkt, wenn Reisen abgesagt werden. Die zweite bleibt und muss aus Rücklagen oder aus anderen Zeiträumen gedeckt werden.
Kurzfristig eingesetztes Personal und fest angestellte Kräfte haben unterschiedliche Fristen, aber beide erzeugen Lohn, Lohnsteuer und Beiträge, sobald gearbeitet wird. Diese Abgaben dürfen nicht aus der Topfkasse der Anzahlungen bedient werden, ohne dass die zugehörige Reise weiterhin finanziert ist. In der Nebensaison zeigt sich, ob der Betrieb einen Rhythmus hat oder nur einen starken Monat. Eine Stabilisierung setzt an diesem Rhythmus an: welche Kosten sich rechtlich und tatsächlich senken lassen und welche Anzahlungen für bereits verkaufte Reisen unangetastet bleiben müssen. Ein einzelner voller Feiertag ist dafür kein Maßstab.
Pauschalreise und Kundengeld
Eine Pauschalreise ist nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise. Ob ein Angebot darunter fällt, entscheiden die gesetzlichen Merkmale, nicht die Bezeichnung als Arrangement oder als Baustein. Der Reiseveranstalter schuldet die Verschaffung der Pauschalreise. Ein reiner Vermittler oder ein Betrieb, der nur eine eigene Unterkunft anbietet, ist nicht allein wegen der Branche derselbe Verpflichtete. Die Abgrenzung steht im Gesetz und ist im Einzelfall am Vertrag zu lesen. Eine falsche Überschrift im Prospekt ändert die Merkmale nicht.
§ 651r verpflichtet den Reiseveranstalter, im Fall der Zahlungsunfähigkeit die Erstattung des gezahlten Reisepreises und, wenn die Beförderung geschuldet ist, auch die Rückbeförderung abzusichern. Zahlungsunfähigkeit steht dabei neben der Verfahrenseröffnung und der Abweisung mangels Masse. Der Reisende erhält einen unmittelbaren Anspruch gegen den Absicherer und einen Sicherungsschein. Welche Form der Absicherung zulässig ist, unterscheidet das Gesetz nach den dort genannten Voraussetzungen. Diese Einzelheiten sind im Vertrag und im Sicherungsschein abzulesen, nicht aus einem allgemeinen Branchenhinweis. Ein Hotelgutschein oder eine einzelne Anzahlung ohne Pauschalreise folgt nicht automatisch derselben Sicherung.
Kommentare
1 KommentarAnzahlungen und Gutscheine sind bei uns eine Vorauszahlung. Ob die Regeln über Pauschalreisen gelten, lese ich am Gesetz nach und nicht an der Katalogüberschrift.