Viele legen den Termin auf die erste Januarwoche, weil der Abschluss noch nicht fertig ist. Fällige Löhne, Mieten und eine schon laufende Antragsfrist warten auf diesen Termin nicht.
Welche Unterlagen auf den Tisch gehören
Die betriebswirtschaftliche Auswertung zeigt einen Zeitraum, keinen Kassenstand von morgen. Sie sollte das Datum der Auswertung tragen und zu den gebuchten Konten passen. Daneben gehört eine Liquiditätsübersicht, die Einzahlungen und Auszahlungen nach Fälligkeit für die nächsten Wochen ausweist. Jahreswerte und Monatsdurchschnitte verdecken eine Zahlung, die an einem bestimmten Tag das Konto überzieht. Die Auftragslage ist als Liste zu führen: verbindlich beauftragte Leistungen mit Gegenpartei und voraussichtlichem Zahlungseingang, getrennt von Angeboten, die noch nicht angenommen sind. Eine Summe aus beidem ist keine Auftragslage.
Kreditverträge, Sicherheitenverzeichnisse und die letzte Compliance- oder Reportingpflicht aus dem Darlehen liegen neben diesen Zahlen, nicht in einem zweiten Ordner für später. Die Bank wird die vorgelegte Auswertung mit den gemeldeten Salden und mit den Kontobewegungen bei ihr selbst vergleichen. Abweichungen, die sich nicht erklären lassen, beschädigen das Gespräch stärker als ein niedriger, aber nachvollziehbarer Stand. Unterlagen, die nur mündlich zusammengefasst werden, kann die andere Seite nicht prüfen. Was nicht als Ausdruck oder Datei mit Datum vorgelegt wird, ist in diesem Gespräch eine Behauptung.
Covenants stehen im Kreditvertrag
Covenants sind vertragliche Kennzahlen und Handlungspflichten, keine gesetzliche Formel. Welche Quote gilt, welcher Schwellenwert und welcher Stichtag, steht im jeweiligen Kreditvertrag und in seinen Nachträgen. Eine hausinterne Definition, die den Vertrag vereinfacht, ist für die Bank unverbindlich. Die Berechnung sollte mit den im Vertrag genannten Größen arbeiten und die Herleitung auf einem Blatt zeigen. Liegt ein Verstoß schon vor, gehört er in das Gespräch, zusammen mit der Vertragsklausel, die daran Folgen knüpft. Ob daraus ein Kündigungsrecht, eine Nachbesicherung oder nur eine Informationspflicht folgt, ergibt der Vertrag, nicht die Höflichkeit des Termins.
Meldefristen in solchen Klauseln sind eigene Termine. Ein versprochenes Gespräch im neuen Jahr verschiebt eine Berichtspflicht nicht, die nach dem Vertrag schon im Januar oder noch im alten Jahr endet. Wer die Zahlen nicht rechtzeitig liefern kann, sollte das vor Fristablauf sagen und den fehlenden Baustein benennen. Stillschweigen bis zum Termin lässt eine Pflichtverletzung entstehen, die sich später nicht mit dem Hinweis erklären lässt, man habe sprechen wollen. Zugleich ist ein Covenant-Verstoß nicht schon Zahlungsunfähigkeit. Er ist ein Vertragsereignis. Die Liquidität ist eine andere Frage und wird mit fälligen Zahlungspflichten geprüft, nicht mit der Kennzahl allein.
Was der Januar nicht aufschiebt
Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie ist in der Regel anzunehmen, wenn er die Zahlungen eingestellt hat. Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO setzt voraus, dass der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen; in aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen. Dieser Eröffnungsgrund gilt, wenn der Schuldner den Antrag stellt. Überschuldung nach § 19 InsO ist bei juristischen Personen ein weiterer Eröffnungsgrund und verlangt eine Vermögens- und eine Fortführungsbetrachtung von zwölf Monaten.
Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans nach § 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen. Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung muss der Antrag gestellt sein. Diese Fristen kennen keinen Jahreswechsel und keinen Vorbehalt, bis die Bank gesprochen hat. Ein Gespräch kann sinnvoll sein, um Linien, Sicherheiten oder eine Stundung zu klären. Es ersetzt den Antrag nicht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen schon vorliegen. Was sich noch im Dezember abzeichnet, darf nicht als Januarthema abgelegt werden, nur weil der Abschluss fehlt.
Worüber konkret zu sprechen ist
Das Gespräch sollte drei Ebenen trennen. Erstens den schon eingetretenen Stand: welche Beträge sind fällig, welche sind überfällig, welche Linie ist gezogen. Zweitens die nächsten Wochen: Löhne, Abgaben, Miete, Energie, Raten. Drittens die Frage, ob die Bank zu einer Änderung des Vertrags bereit ist, etwa zu einer Stundung oder zu einer anderen Besicherung. Eine allgemeine Zuversicht aus der Auftragslage ersetzt keine dieser drei Ebenen. Angebote, die noch nicht beauftragt sind, dürfen nicht als sicherer Eingang in der Liquidität stehen. Sonst rechnet die Bank mit Geld, das rechtlich noch niemand schuldet.
Beschlüsse aus dem Termin gehören hinterher in ein kurzes Protokoll: was die Bank verlangt, bis wann Unterlagen nachzureichen sind, welche Zahlung die Gesellschaft selbst zugesagt hat. Eine Zusage, die die Kasse nicht hergibt, erzeugt den nächsten Verzug. Deshalb ist vor dem Termin zu klären, welche Zahlung überhaupt angewiesen werden kann, ohne andere fällige Pflichten zu übergehen. Das ist keine Rangfolge zum Nachteil einzelner Gläubiger, sondern die Frage, ob eine Zusage ernsthaft ist. Wer im Gespräch Beträge zusagt, die am nächsten Werktag nicht da sind, verschiebt das Problem nur um die Länge des Gesprächs.
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1 KommentarFällige Löhne und eine schon laufende Antragsfrist warten nicht auf den Abschluss. Das Gespräch schiebe ich nicht in die erste Januarwoche.