Fixkosten werden in der Planung oft als ruhige Monatszahl geführt. Auf dem Konto erscheinen sie als konkrete Abbuchungen, und eine Jahresabrechnung kann an einem Tag mehr verlangen als der Durchschnitt erwarten lässt.
Drei Abflüsse, ein Kalender
Miete, Energie und Personal haben gemeinsam, dass sie nicht mit dem Tagesumsatz sinken. Sie unterscheiden sich im Rhythmus. Miete ist meist monatlich fällig, oft am selben Tag, zuzüglich Nebenkosten nach dem Mietvertrag. Energie läuft über Abschläge und über eine Abrechnung, die einen Nachzahlungstermin setzen kann. Personal folgt der Lohnzahlung, der Lohnsteuer und den Sozialbeiträgen, jeweils mit eigenen Fälligkeiten. Eine Liquiditätsübersicht, die diese drei nur als Jahreskosten durch zwölf teilt, glättet genau die Tage, an denen das Konto leer läuft. Für die Kasse zählt der Tag der Fälligkeit und der Betrag, der an diesem Tag abfließt.
Ein enger Monat ist nicht schon Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO. Zahlungsunfähig ist, wer nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO betrifft die voraussichtliche Fähigkeit, bestehende Pflichten bei Fälligkeit zu erfüllen, in aller Regel über 24 Monate, und ist Eröffnungsgrund, wenn der Schuldner den Antrag stellt. Die Wochenübersicht ersetzt diese rechtliche Prüfung nicht. Sie liefert aber die Beträge, ohne die sich weder der gegenwärtige Stand noch eine Prognose ernsthaft beurteilen lässt. Eine Planung ohne Fälligkeitstage bleibt eine Kostenschätzung.
Miete als feste Last
Die Miete wird geschuldet, weil der Mietvertrag läuft, nicht weil der Monat gut war. Eine einseitige Kürzung oder ein stilles Aussetzen ist kein Gestaltungsrecht, sondern Verzug, soweit der Vertrag keine andere Regelung enthält. Stundung oder Herabsetzung entstehen nur durch Vereinbarung mit dem Vermieter oder durch eine gesetzliche Vorschrift, die im Einzelfall wirklich greift. Bis dahin gehört der volle fällige Betrag in die Auszahlungszeile. Nebenkostenvorauszahlungen sind Teil dieser Zeile, nicht ein Rest, den man bei Bedarf streicht. Eine spätere Abrechnung der Nebenkosten kann zusätzlich eine Nachzahlung auslösen, die in der monatlichen Miete noch nicht sichtbar war.
Mehrere Standorte bedeuten mehrere Fälligkeiten und mehrere Vertragspartner. Ein Sammelposten Miete verdeckt, welcher Vertrag schon gemahnt ist und welcher noch nicht. In die Übersicht gehören deshalb Vertrag, Betrag, Fälligkeitstag und der Stand etwaiger Rückstände. Ein Rückstand ist keine künftige Miete, sondern eine schon fällige Pflicht. Wer beides addiert und als normale Monatsmiete bezeichnet, unterschätzt den Abfluss im nächsten Zahlungstermin. Für Gespräche mit dem Vermieter ist der Rückstand getrennt auszuweisen. Nur dann ist klar, ob über die laufende Miete oder über eine alte Schuld gesprochen wird.
Abschlag und Abrechnungsspitze
Energieversorger ziehen häufig gleichbleibende Abschläge ein. Die Abschläge sind eine Zahlungsvereinbarung auf eine noch abzurechnende Leistung, keine Obergrenze. Die Jahres- oder Schlussabrechnung kann eine Nachzahlung verlangen, wenn der Verbrauch oder der Preis über dem Abschlag lag. Dieser Betrag ist fällig, wenn die Rechnung ihn fällig stellt, und nicht verteilt auf die Monate, in denen der Verbrauch entstand, es sei denn, der Versorger vereinbart eine Ratenzahlung. In der Liquidität erscheint dann an einem Tag ein Betrag, den der Monatsdurchschnitt nicht enthielt. Wer nur die Abschläge fortschreibt, plant an dieser Rechnung vorbei.
Preisänderungen richten sich nach dem Versorgungsvertrag und nach den Regeln, die für die jeweilige Lieferart gelten. Sie lassen sich nicht aus einem allgemeinen Jahr ableiten und nicht als feste Steigerung in eine Planung schreiben, solange die eigene Rechnung fehlt. Maßgeblich sind der aktuelle Abschlag, die letzte Abrechnung und angekündigte Anpassungen, die dem Unternehmen zugegangen sind. Eine erwartete Rückerstattung ist erst dann ein Eingang, wenn sie feststeht und ein Zahlungstermin genannt ist. Bis dahin darf sie eine Nachzahlung nicht neutralisieren. Zwei Verträge, Strom und Gas oder zwei Entnahmestellen, bleiben zwei Zeilen, weil sie an verschiedenen Tagen abgebucht werden können.
Personal lässt sich nicht glätten
Löhne und Gehälter sind kurzfristig weitgehend fest. Sie sinken nicht, weil der Umsatz einer Woche schwach war. Änderungen brauchen eine eigene Rechtsgrundlage, etwa eine Vereinbarung, eine wirksame Vertragsänderung oder ein Instrument wie Kurzarbeit, das an seine Voraussetzungen geknüpft ist. Bis eine solche Änderung greift, steht der bisherige Betrag am bisherigen Zahltag in der Planung. Hinzu kommen die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber nach § 38 EStG bei jeder Lohnzahlung einzubehalten hat, und die Sozialbeiträge mit ihren eigenen Terminen. Eine Netto-Lohnsumme ohne diese Abgaben untertreibt den Abfluss. Der Zahltag und der Abgabetag der Beiträge sind selten derselbe Tag.
Rückständige Löhne sind keine gewöhnliche nächste Lohnrunde. Sie sind bereits fällig und verschärfen den Stand nach § 17 InsO, wenn daneben weitere fällige Pflichten unerfüllt bleiben. Sie sind zugleich für die Beschäftigten ein eigener Anspruch und können im Insolvenzfall in den Insolvenzgeldzeitraum fallen oder als Insolvenzforderung anzumelden sein. In der laufenden Planung gehören sie in eine eigene Zeile, nicht unsichtbar in den nächsten Monatsschnitt. Miete, Energie und Personal zusammen zeigen oft, dass der Betrieb an wenigen Tagen im Monat mehr auszahlt, als die Umsatzerlöse derselben Woche einbringen. Diese Tage, nicht das Jahresmittel, entscheiden über die Liquidität.
Kommentare
2 KommentareDie Jahresabrechnung Strom kam an einem Tag, die Planung zeigte nur den geglätteten Monat. Drei Abflüsse brauchen einen Kalender.
Miete und Personal stehen in einer Fixkostenzeile. Die Miete ist fest, das Personal lässt sich nicht auf den Monat glätten.