Kanzlei

Erstgespräch im Krisenmandat: Warum gute Vorbereitung entlastet

24.06.2026 · Marlene Ahlers · 4 Minuten Lesezeit

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Kategorie: Kanzlei

Wer unvorbereitet schildert, verbraucht die Zeit mit der Suche nach dem letzten Mahnbescheid. Eine kurze, datierte Übersicht lässt die rechtlichen Fragen an den Stellen beginnen, an denen wirklich etwas entschieden werden muss.

Blonde Frau schreibt in ein Spiralheft am Tisch mit Tasse und Laptop, neben ihr sitzt eine weitere Person, Symbolbild

Wozu der erste Termin reicht

Im ersten Gespräch lässt sich klären, welche Unterlagen vorhanden sind, welche Fristen schon laufen und welche Fragen sich daraus sofort stellen. Es lässt sich nicht klären, was noch in keinem Ordner steht. Eine mündliche Schilderung der letzten Monate ist der Anfang, nicht die Grundlage einer Einordnung nach § 17 oder § 15a InsO. Diese Normen knüpfen an fällige Zahlungspflichten, an Zahlungseinstellung, an Zahlungsunfähigkeit und an Überschuldung. Dafür braucht es Daten und Beträge. Der Termin sollte deshalb mit einer Liste enden: was nachzureichen ist, welche Frist als Nächstes geprüft wird und welche Auskunft bis dahin niemand nach außen gibt.

Vorbereitet ist der Termin, wenn eine Person die Zahlen erklären kann und die Lücken kennt. Nicht vorbereitet ist er, wenn mehrere Beteiligte unterschiedliche Salden nennen und niemand sagt, worauf die Zahl beruht. Die Reihenfolge im Gespräch ist dann zuerst der Hergang, danach die Belege, danach die offene Rechtsfrage. Umgekehrt gerät jede vorläufige Einschätzung zur Behauptung. Auch peinliche Vorgänge gehören in den Hergang, etwa eine schon zugestellte Pfändung oder ein nicht bezahlter Lohn. Sie wegzulassen verändert die Fristlage. Der Termin dient der Ordnung des Sachverhalts, nicht einer geglätteten Darstellung.

Zeitstrahl statt Stichworte

Ein brauchbarer Zeitstrahl nennt wenige Daten mit dem dazugehörigen Ereignis. Wann die erste Mahnung kam, wann eine Rate ausgesetzt wurde, wann Löhne nur noch teilweise gezahlt wurden, wann ein Antrag eines Gläubigers angekündigt oder zugestellt wurde, wann mit der Bank gesprochen wurde. Zu jedem Punkt gehört, ob ein Schreiben dazu existiert. Erinnerungen ohne Datum bleiben auf dem Zeitstrahl als Erinnerung gekennzeichnet. So entsteht keine falsche Genauigkeit. Ein Zeitstrahl von einer Seite reicht für den Anfang. Eine umfangreiche Chronik, die niemand gelesen hat, liegt im Termin nur als Stapel auf dem Tisch.

Besondere Bedeutung haben die letzten Wochen, weil die Fristen der Antragspflicht kurz sind. Drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung sind gesetzliche Höchstmarken neben dem Gebot, ohne schuldhaftes Zögern zu handeln. Ob diese Fristen schon laufen, ist gerade die Frage des Gesprächs und nicht vorher festzuschreiben. Der Zeitstrahl liefert dafür die Anknüpfungspunkte: Zahlungseinstellung, Rückstände, Hinweise auf eine überschuldete Bilanz. Er sollte auch zeigen, wer im Unternehmen von diesen Punkten wann erfahren hat. Ohne diese Angabe lässt sich über ein Zögern nicht sprechen. Mit ihr muss nicht schon feststehen, dass eine Frist verletzt ist.

Schätzungen sichtbar machen

Jede Zahl auf der Übersicht trägt eines von zwei Kennzeichen. Entweder sie stammt aus einem genannten Beleg, dann stehen Datum und Art des Belegs daneben. Oder sie ist eine Schätzung, dann steht das Wort Schätzung daneben und kurz, worauf sie beruht. Ein gemischter Saldo aus beidem ist zu vermeiden. Gerade die Liquidität der nächsten zwei Wochen wird oft so gemischt: der Kontostand ist belegt, die erwarteten Eingänge sind Hoffnung. Diese Eingänge gehören in eine eigene Spalte und nicht in die Summe der verfügbaren Mittel. Sonst wirkt ein Unternehmen zahlungsfähig, weil Angebote als Geld gezählt werden.

Offene Fragen sind ebenfalls vorher aufzuschreiben. Dazu kann gehören, ob ein Fremdantrag zugestellt wurde, ob Steuerbescheide bestandskräftig sind, ob eine Kreditlinie gekündigt wurde und ob Löhne für den laufenden Monat angewiesen werden können. Die Fragen müssen nicht rechtlich ausgearbeitet sein. Sie müssen konkret genug sein, dass sie sich mit ja, nein oder noch offen beantworten lassen. Eine Frage nach dem allgemeinen weiteren Vorgehen erzeugt ein allgemeines Gespräch. Eine Frage nach dem nächsten Fälligkeitstag der Sozialbeiträge erzeugt eine Prüfung. Was im Termin ungeklärt bleibt, wird als ungeklärt notiert und nicht stillschweigend als erledigt behandelt.

Was nicht im Kopf bleiben sollte

Zusagen aus dem Termin, nachgereichte Unterlagen und die Reihenfolge der nächsten Tage gehören in eine kurze Notiz, die beide Seiten gleich verstehen. Mündliche Eindrücke über die Lage der Branche oder über die Stimmung der Belegschaft ersetzen diese Notiz nicht. Sie können als Hinweis vermerkt werden, getrennt von den belegten Zahlen. Ebenso ist festzuhalten, welche Unterlage im Termin nur in Auszügen vorlag. Ein Kontoauszug der letzten drei Tage beantwortet nicht den Stand der letzten drei Monate. Die Notiz sollte das so sagen, damit die nächste Bearbeitung nicht von einem vollständigen Bild ausgeht.

Nach dem Termin werden die fehlenden Stücke beschafft, bevor eine weitere Bewertung nachgeschoben wird. Ein zweites Gespräch auf derselben lückenhaften Grundlage wiederholt nur die erste Stunde. Deshalb ist die Liste der fehlenden Belege der wichtigste Ertrag der Vorbereitung und des Termins selbst. Sie ist vollständig, wenn zu jedem Punkt steht, wer das Stück hat und bis wann es kommen soll. Sie ist unvollständig, wenn sie nur festhält, man müsse noch einmal in die Buchhaltung schauen. Die Vorbereitung endet erst, wenn der Sachverhalt so weit belegt ist, dass eine Einordnung nicht mehr auf Erinnerung angewiesen ist.

Kommentare

2 Kommentare
Svenja Kranz

Ein datierter Zeitstrahl hätte den letzten Termin verkürzt. Den Mahnbescheid haben wir erst im Gespräch gesucht.

Malte Drews

Schätzungen kennzeichne ich in der Übersicht vor dem Termin. Sie stehen sonst wie belegte Zahlen zwischen den Bescheiden.

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