Arbeitnehmer

Mitarbeitende in der Insolvenz: Kommunikation ist Teil der Stabilisierung

02.06.2026 · Stefan Ihlenhorst · 4 Minuten Lesezeit

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Kategorie: Arbeitnehmer

Unklare Sätze über einen möglichen Antrag erzeugen mehr Unruhe als eine nüchterne Mitteilung, wer anweisen darf und wie Löhne behandelt werden. Arbeitsrecht und Insolvenzgeld beantworten dabei verschiedene Fragen.

Zwei Männer am Besprechungstisch mit Laptop, einer zeigt auf den Bildschirm, der andere lächelt, Symbolbild

Den Verfahrensstand konkret mitteilen

Sagen Sie, ob ein Antrag gestellt ist oder das Verfahren bereits eröffnet wurde, und welche Anordnung gilt. Ein allgemeines Verfügungsverbot verlagert die Verfügung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter. Ein Zustimmungsvorbehalt lässt die Geschäftsleitung handeln, aber nur mit Zustimmung. Im eröffneten Verfahren ohne Eigenverwaltung handelt der Insolvenzverwalter. Im Schutzschirm oder in der vorläufigen Eigenverwaltung bleibt die Verwaltung beim Schuldner, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Diese Unterschiede bestimmen, wer Weisungen zur Arbeit, zu Überstunden und zu Auszahlungen geben darf. Eine Mitteilung, es sei alles beim Alten, ist falsch, sobald eine solche Anordnung ergangen ist.

Nennen Sie außerdem, ob der Betrieb vorläufig fortgeführt wird und an wen sich Beschäftigte mit Fragen zu Lohnabrechnung und Einsatz wenden. Unbelegte Zusagen, alle Arbeitsplätze blieben erhalten, sollten unterbleiben. Zulässig und hilfreich ist, den nächsten prüfbaren Schritt zu nennen: Fortführung bis zur Entscheidung über die Eröffnung, soweit das Gericht einer Stilllegung nicht zustimmt, oder Prüfung eines Plans. Halten Sie Fragen und Antworten fest, damit nicht in jeder Schicht eine andere Version entsteht. Externe Gerüchte über Kontensperrung ersetzen den Beschluss nicht. Verweisen Sie auf die Anordnung, nicht auf Hörensagen.

Betriebsrat und Betriebsänderung

Ein bestehender Betriebsrat wird durch den Insolvenzantrag nicht aufgelöst. Soweit das Betriebsverfassungsgesetz Unterrichtungs- und Beratungsrechte gibt, bleiben sie zu beachten. In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die Änderungen mit ihm zu beraten. Als solche Änderungen gelten unter anderem Stilllegung oder Einschränkung des Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile und grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation.

Nicht jede Antragstellung ist schon eine Betriebsänderung. Eine geplante Stilllegung oder eine grundlegende Umorganisation kann es sein. Ein Sozialplan, der nach der Eröffnung aufgestellt wird, kann nach § 123 InsO für den Ausgleich der Nachteile einen Gesamtbetrag von bis zu zweieinhalb Monatsverdiensten der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer vorsehen. Die Verbindlichkeiten daraus sind Masseverbindlichkeiten. Ohne Insolvenzplan darf für ihre Berichtigung nicht mehr als ein Drittel der Masse verwendet werden, die ohne Sozialplan für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stünde. Ein Sozialplan entsteht nicht automatisch mit der Eröffnung.

Löhne für die Zeit nach der Eröffnung

Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Masseverbindlichkeiten, soweit die Erfüllung zur Masse erfolgen muss. Das erfasst den Lohn für Arbeit, die nach der Eröffnung in einem fortgesetzten Arbeitsverhältnis geleistet wird, anders als die bloßen Rückstände aus der Zeit davor. Masseverbindlichkeiten werden vor den Insolvenzgläubigern aus der Masse berichtigt. Sie sind nicht deshalb sicher, weil sie so heißen: Die Masse muss die Mittel haben. Eine Fortführung ohne deckende Liquidität erzeugt neue Masseverbindlichkeiten und kann die Eröffnung oder die Fortführung selbst infrage stellen.

Im Eröffnungsverfahren gilt diese Regel noch nicht pauschal für jede Arbeitsstunde. Hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist, die Gegenleistung aus dem Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen, können die entsprechenden Verbindlichkeiten nach der Eröffnung als Masseverbindlichkeiten gelten. Hat er die Verfügungsbefugnis nicht, kommt es auf die konkrete Anordnung und darauf an, ob er selbst verpflichtet hat. Lohnsteuer, die der vorläufige Verwalter oder der Schuldner mit dessen Zustimmung oder nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet, kann nach § 55 Abs. 4 InsO ebenfalls Masseverbindlichkeit werden. Das ist eine Steuerfolge und nicht dasselbe wie die Auszahlung des Nettolohns.

Insolvenzgeld ist ein anderer Anspruch

Insolvenzgeld nach § 165 SGB III ersetzt Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, soweit es noch aussteht. Es wird von der Agentur für Arbeit als Nettobetrag innerhalb der gesetzlichen Grenzen gezahlt und ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Ereignis zu beantragen. Es ist nicht der laufende Lohn nach der Eröffnung und nicht eine freiwillige Zahlung des Betriebs. Ältere Rückstände außerhalb der drei Monate bleiben Insolvenzforderungen und sind anzumelden. Wer in der Belegschaftsversammlung alles unter dem Wort Insolvenzgeld zusammenfasst, vermischt drei verschiedene Rechtslagen.

Sagen Sie deshalb getrennt, welcher Zeitraum vom Insolvenzgeld erfasst sein kann, dass der Antrag bei der Agentur für Arbeit liegt und dass eine Vorfinanzierung nur zustande kommt, wenn eine Bank sie als eigenes Produkt auf die abgetretene Forderung anbietet. Sagen Sie ebenso getrennt, wer den Lohn für die fortgesetzte Arbeit nach der Eröffnung schuldet und dass dieser Lohn nicht automatisch von der Agentur ersetzt wird. Betriebsrat und Belegschaft können die Lage nur einordnen, wenn diese Grenze stimmt. Beschönigende Rundschreiben, die beide Töpfe als gesichert bezeichnen, schaffen später genau die Konflikte, die die Mitteilung vermeiden sollte.

Kommentare

3 Kommentare
Sina Bertram

Eine Mitteilung zum konkreten Verfahrensstand ersetzt die Ankündigung eines möglichen Antrags. Das wird die Vorgabe für die nächste Belegschaftsinfo.

Volker Heinze

Betriebsrat und Betriebsänderung hängen bei uns an der Sanierungsfolie. Im Beitrag sind sie ein eigener Punkt.

Dörte Klausen

Löhne nach der Eröffnung und Insolvenzgeld stehen im Merkblatt in einer Zeile. Der Zeitraum der Agentur für Arbeit erklärt nur einen der beiden Ansprüche.

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