# Horbach Legal > Horbach Legal ist eine Kanzlei in Hamburg für Insolvenzrecht, Sanierungsrecht und Wirtschaftsrecht. Die Seite ist deutsch. Kanzlei: Horbach Legal, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg. Telefon +49 40 80812482, Fax +49 40 80812485, E-Mail info@horbach-legal.de. Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 08:00-17:00 Uhr, Freitag 08:30-16:00 Uhr. Felix Horbach ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Insolvenzverwalter und Treuhänder. Weiteres Team: Stefan Ihlenhorst, Sachbearbeiter Insolvenzverwaltung; Dr. Anton Veit, Sachbearbeiter Sanierung und Verfahren; Marlene Ahlers, Rechtsanwaltsfachangestellte in der Insolvenzverwaltung. Vollständige Texte stehen auf den verlinkten Seiten. Diese Datei ist nur eine Übersicht. ## Seiten - [Startseite](https://horbach-legal.de/): Horbach Legal in Hamburg: Beratung im Insolvenzrecht, Sanierungsrecht und Wirtschaftsrecht für Unternehmen, Privatpersonen und Gläubiger. - [Datenschutz](https://horbach-legal.de/datenschutz/): Datenschutzerklärung von Horbach Legal: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Cookies, Kontaktwegen und Betroffenenrechten. - [Impressum](https://horbach-legal.de/impressum/): Impressum von Horbach Legal, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg: Angaben zu Kontakt, Berufsrecht und Kammer. - [Kontakt](https://horbach-legal.de/kontakt/): Kontakt zu Horbach Legal in Hamburg: Große Theaterstraße 7, Telefon +49 40 80812482, E-Mail info@horbach-legal.de. - [Leistungen](https://horbach-legal.de/leistungen/): Beratung im Insolvenzrecht, Sanierungsrecht und Wirtschaftsrecht: Horbach Legal begleitet Unternehmen, Privatpersonen und Gläubiger in Hamburg. - [Rechtsanwälte](https://horbach-legal.de/rechtsanwaelte/): Unser Team für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Hamburg: Felix Horbach, Stefan Ihlenhorst, Dr. Anton Veit und Marlene Ahlers. - [Über uns](https://horbach-legal.de/ueber-uns/): Lernen Sie Horbach Legal in Hamburg kennen: erfahrene Beratung im Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht mit verlässlicher Kommunikation. - [Kanzleiblog](https://horbach-legal.de/blog/): Aktuelle Beiträge von Horbach Legal zu Insolvenzrecht, Sanierung, StaRUG, Unternehmenskrisen und Einblicken in die Kanzleiarbeit. ## Beiträge - [Mitarbeitende in der Insolvenz](https://horbach-legal.de/blog/arbeitsrecht-kommunikation-insolvenz/): Informieren Sie Belegschaft und Betriebsrat über den Verfahrensstand. Laufender Lohn nach der Eröffnung ist etwas anderes als Insolvenzgeld für frühere Rückstände. - [Banken, Covenants und Stillhalteabreden](https://horbach-legal.de/blog/banken-covenants-sanierung/): Covenants, Waiver und Stillhalteabrede beantworten verschiedene Fragen der Bank. Entscheidend sind die Unterlagen, die vor einer Zusage vorliegen. - [Bauunternehmen in der Krise](https://horbach-legal.de/blog/bauunternehmen-nachtraege-sicherheiten/): Nachträge ändern die Bauvergütung nur mit belegter Anordnung. In der Kette aus Auftraggeber, General und Nachunternehmer zahlt niemand automatisch mit. - [Logistik, Gastgewerbe und Bau](https://horbach-legal.de/blog/branchenkrisen-logistik-gastgewerbe-bau/): Logistik, Gastgewerbe und Bau folgen verschiedenen Krisenmustern bei Saison, Nachunternehmern und Anzahlungen. Branchenzahlen werden nicht behauptet. - [Debitorenmanagement vor der Insolvenz](https://horbach-legal.de/blog/debitorenmanagement-krise-vorbereitung/): Offene Forderungen, Verjährung, Abtretung und Mahnstufen entscheiden in der Krise mit über die Liquidität. Eine Quote wird hier nicht versprochen. - [Digitale Aktenstruktur im Mandat](https://horbach-legal.de/blog/digitale-aktenstruktur-kanzlei/): Ein fester Aktenplan, eindeutige Dateinamen und getrennte Entwürfe halten Fassungen auseinander. In die führende Akte schreibt nur, wer dafür bestimmt ist. - [Digitaler Datenraum in der Krise](https://horbach-legal.de/blog/digitaler-datenraum-insolvenz/): Ein Datenraum in der Insolvenz trennt Ordner und Rechte für Gläubiger, Käufer und Gericht. Privatpost gehört in keinen dieser Bereiche. - [Distressed M&A in der Krise](https://horbach-legal.de/blog/distressed-ma-asset-deal/): In der Krise unterscheiden sich Asset Deal und Share Deal bei Haftung, Verträgen und Zeitdruck. Steuerfolgen bleiben einem gesonderten Rat vorbehalten. - [E-Commerce-Insolvenz: Retouren und Plattformen](https://horbach-legal.de/blog/ecommerce-insolvenz-retouren-plattformen/): Marktplätze, Zahlungsdienste, Guthaben, Widerruf und Fremdlager prägen die Liquidität im Onlinehandel. Vertragseinbehalte sind keine Gesetzesrechte. - [Eigenverwaltung im Mittelstand](https://horbach-legal.de/blog/eigenverwaltung-mittelstand-2024/): Eigenverwaltung verlangt einen Sechsmonatsplan und ein schlüssiges Konzept. Ein Kalenderjahr ist keine Erfolgsquote und keine Erleichterung nach Größe. - [Eigenverwaltung vorbereiten](https://horbach-legal.de/blog/eigenverwaltung-vorbereitung/): Eigenverwaltung verlangt Finanzplan, Konzept und Erklärungen nach § 270a InsO. Das Gericht prüft diese Unterlagen vor der vorläufigen Anordnung. - [Energie, Miete, Personal](https://horbach-legal.de/blog/energie-miete-liquiditaet-2024/): Miete, Energie und Personal fließen auch ohne Umsatz ab. Für die Liquidität zählen Fälligkeit und Betrag, nicht ein geglätteter Jahresdurchschnitt. - [Erstgespräch im Krisenmandat](https://horbach-legal.de/blog/erstgespraech-krisenmandat-vorbereitung/): Zum ersten Gespräch gehören Zeitstrahl, fällige Zahlungen und markierte Schätzungen. Was fehlt, ist zu benennen und nicht aus der Erinnerung zu füllen. - [Erst der Faktenstand, dann die Bewertung](https://horbach-legal.de/blog/faktenstand-vor-bewertung/): Zuerst liegen die Unterlagen, danach die rechtliche Einordnung. Eine Annahme bleibt gekennzeichnet, solange keine Zahl mit Quelle und Datum steht. - [Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren](https://horbach-legal.de/blog/forderungen-anmelden-insolvenzverfahren/): Gläubiger melden Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter an. Die Frist setzt das Gericht im Eröffnungsbeschluss und veröffentlicht sie in der Bekanntmachung. - [Fortbildung im Insolvenzrecht](https://horbach-legal.de/blog/fortbildung-insolvenzrecht-kanzlei/): StaRUG, Anfechtung und Lohnsteuer stehen nicht im gewöhnlichen Fristenlauf. Die Routine allein übersieht die Fragen, die erst der einzelne Vorgang stellt. - [Fortführungsprognose in der Krise](https://horbach-legal.de/blog/fortfuehrungsprognose-planung/): Die Fortführungsprognose prüft die nächsten zwölf Monate. Sie ist keine beliebig lange Planung und auch nicht die ganze Überschuldungsprüfung. - [Frühwarnsystem im Mittelstand](https://horbach-legal.de/blog/fruehwarnsystem-mittelstand/): Offene Posten, Limite und Auftragslage sind interne Kennzahlen. § 1 des StaRUG verlangt Beobachtung, Gegenmaßnahmen und Bericht an das Überwachungsorgan. - [Frühzeichen einer Unternehmenskrise richtig einordnen](https://horbach-legal.de/blog/fruehzeichen-unternehmenskrise/): Liquidität, Lieferantenkonditionen und Führung zeigen frühe Krisenzeichen. So ordnen Sie die Signale ein, bevor ein Insolvenzgrund feststeht. - [Gesellschafterdarlehen und Rangrücktritt](https://horbach-legal.de/blog/gesellschafterdarlehen-rangruecktritt/): Gesellschafterdarlehen stehen im Insolvenzverfahren hinten an. Der Text erklärt Rangrücktritt, Rückzahlung und die Anfechtung nach der Insolvenzordnung. - [Gesundheits- und Pflegeunternehmen](https://horbach-legal.de/blog/gesundheitsunternehmen-insolvenz-stabilisieren/): Gesundheitsbetriebe hängen an Versorgungsverträgen, Personal und dem Zahlungsrhythmus der Kostenträger. Der Text beschreibt keine medizinische Behandlung. - [Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren](https://horbach-legal.de/blog/glaeubigerausschuss-insolvenzverfahren/): Der Gläubigerausschuss unterstützt und überwacht den Verwalter. Vorläufig eingesetzt wird er nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a und § 22a InsO, im Verfahren nach § 67 InsO. - [Gläubigervergleich vor der Insolvenz](https://horbach-legal.de/blog/glaeubigervergleich-vor-insolvenz/): Vergleich, Stundung und Teilerlass wirken verschieden. Eine Zahlung an einzelne Gläubiger kann anfechtbar sein, auch wenn ein Vergleich sie vorsieht. - [Insolvenzanfechtung und Rückzahlungen](https://horbach-legal.de/blog/insolvenzanfechtung-rueckzahlungen/): Der Verwalter kann benachteiligende Handlungen vor der Eröffnung anfechten. Kongruenz, Inkongruenz und das Bargeschäft sind in §§ 130, 131 und 142 InsO geregelt. - [Was nach einem Insolvenzantrag praktisch wichtig wird](https://horbach-legal.de/blog/insolvenzantrag-naechste-schritte/): Nach dem Insolvenzantrag prüft das Gericht Sicherungsmaßnahmen, Auskunft und die Fortführung. Was im Eröffnungsverfahren praktisch ansteht, steht hier. - [Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer](https://horbach-legal.de/blog/insolvenzantragspflicht-fristen-geschaeftsfuehrer/): Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ohne schuldhaftes Zögern Antrag zu stellen, spätestens nach drei oder sechs Wochen. - [Insolvenzbekanntmachungen richtig lesen](https://horbach-legal.de/blog/insolvenzbekanntmachungen-richtig-lesen/): Die Bekanntmachung nennt Schuldner, Aktenzeichen, Fristen und Verwalter. Sie ersetzt weder die Prüfung der eigenen Forderung noch die Belege dazu. - [Insolvenzgeld und Vorfinanzierung](https://horbach-legal.de/blog/insolvenzgeld-vorfinanzierung/): Insolvenzgeld ersetzt Nettoarbeitsentgelt für drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Die Vorfinanzierung durch eine Bank ist kein eigener Anspruch aus dem SGB III. - [Insolvenzjahr 2025 und Sanierung](https://horbach-legal.de/blog/insolvenzjahr-2025-was-zahlen-bedeuten/): Insolvenzzahlen werden lesbar, wenn Verfahren, Forderungen und Branchen getrennt werden. Amtliche Statistik und Bekanntmachungen sind die seriösen Quellen. - [Insolvenzplan als Sanierungsinstrument](https://horbach-legal.de/blog/insolvenzplan-sanierungsinstrument/): Ein Insolvenzplan kann die Befriedigung abweichend vom Regelverfahren regeln. Gruppen bildet § 222 InsO, das Obstruktionsverbot steht in § 245 InsO. - [Jahresabschluss in der Krise](https://horbach-legal.de/blog/jahresabschluss-krise-warnhinweise/): Going-Concern, Lagebericht, Gesellschafterforderungen und ein verspäteter Abschluss sind verschiedene Warnhinweise und noch kein Insolvenzgrund. - [Jahresendgespräch mit der Bank](https://horbach-legal.de/blog/jahresendgespraech-bank-krise/): Zum Jahresgespräch gehören BWA, Liquidität, Auftragslage und die Covenants des Kreditvertrags. Die gesetzliche Antragsfrist rückt nicht in den Januar. - [Kommunikation mit Beteiligten](https://horbach-legal.de/blog/kommunikation-mit-beteiligten-kanzleialltag/): Nach außen spricht eine benannte Person. Rückrufe bekommen ein Datum, die E-Mail nennt Aktenzeichen, Frage, Unterlage und den Tag der Antwort. - [Krisenkommunikation mit Gesellschaftern](https://horbach-legal.de/blog/krisenkommunikation-gesellschafter/): Gesellschafter entscheiden in der Versammlung nach Gesetz und Satzung. Nachschüsse brauchen eine Grundlage, nicht jede Lage gehört in ein Rundschreiben. - [Lagebilder in Krisenmandaten](https://horbach-legal.de/blog/kurze-lagebilder-in-krisenmandaten/): Das Wochenlagebild fasst Kasse, Fristen, offene Gespräche und Entscheidungen auf einer Seite. Es ist eine Aktennotiz, kein Programm und kein Abschluss. - [Lieferanten und Kunden in der Insolvenz](https://horbach-legal.de/blog/lieferanten-kunden-insolvenz/): Eigentumsvorbehalt, Vorkasse und Kundenanzahlungen folgen nach dem Antrag anderen Regeln. Nach der Eröffnung gilt für unerfüllte Verträge das Wahlrecht des Verwalters. - [Mahnungen und Vollstreckung in der Unternehmenskrise](https://horbach-legal.de/blog/mahnungen-vollstreckung-krise/): Mahnungen, Mahnbescheid und Kontopfändung erhöhen den Druck, sind aber kein Insolvenzgrund. Vollstreckung und Insolvenzordnung bleiben getrennt. - [Oktober 2024: Insolvenzen und Forderungen](https://horbach-legal.de/blog/oktober-2024-insolvenzen-forderungen/): Eine Bekanntmachung nennt Schuldner, Gericht und Fristen, nicht die eigene Forderungshöhe. Den Betrag prüfen Sie an Rechnung, Konto und Vertrag. - [Projektentwickler in der Krise](https://horbach-legal.de/blog/projektentwickler-immobilienkrise-insolvenz/): Bei Projektentwicklern laufen Baukosten, Mezzanine und Erwerberzahlungen auseinander. Grundbuch und Bauträgerrecht sichern die Anzahlungen. - [Restrukturierungsplan nach StaRUG](https://horbach-legal.de/blog/restrukturierungsplan-starug/): Ein Restrukturierungsplan kann ausgewählte Forderungen gestalten und dissentierende Gläubiger binden. Eine freie Einigung erfasst nur Zustimmende. - [Restschuldbefreiung 2024](https://horbach-legal.de/blog/restschuldbefreiung-2024-evaluation/): Artikel 107a EGInsO verlangt einen Bericht über die verkürzte Restschuldbefreiung. Wirkungen und Quoten dürfen nur aus diesem amtlichen Bericht stammen. - [Restschuldbefreiung in drei Jahren](https://horbach-legal.de/blog/restschuldbefreiung-drei-jahre-praxis/): Die Abtretungsfrist dauert drei Jahre ab Eröffnung. Pfändbares Einkommen geht an den Treuhänder, die Pflichten davor und danach unterscheiden sich. - [Sanierungsmoderation nach StaRUG](https://horbach-legal.de/blog/sanierungsmoderation-starug/): Die Sanierungsmoderation wird nicht öffentlich bekannt gemacht. Ein Moderator vermittelt, ohne dissentierende Gläubiger durch Mehrheit zu binden. - [Schutzschirmverfahren rechtzeitig nutzen](https://horbach-legal.de/blog/schutzschirmverfahren-praxis/): Der Schutzschirm nach § 270d InsO setzt eine Bescheinigung ohne Zahlungsunfähigkeit voraus. Die Frist für den Insolvenzplan beträgt höchstens drei Monate. - [Krisenfrüherkennung nach StaRUG](https://horbach-legal.de/blog/starug-krisenfrueherkennung/): Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen müssen bestandsgefährdende Entwicklungen überwachen, gegensteuern und das Überwachungsorgan unterrichten. - [Steuern und Sozialversicherung in der Krise](https://horbach-legal.de/blog/steuern-sozialversicherung-krise/): Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Beiträge sind vor dem Antrag anders einzuordnen als Masseverbindlichkeiten danach. Haftung der Vertretung bleibt vorsichtig. - [Tourismus und Reiseanbieter](https://horbach-legal.de/blog/tourismus-reiseveranstalter-insolvenz/): Reiseveranstalter tragen Anzahlungen, Gutscheine und Saisonkosten. Bei Pauschalreisen sichert das Bürgerliche Gesetzbuch das Kundengeld zusätzlich ab. - [Überschuldung und Fortbestehensprognose](https://horbach-legal.de/blog/ueberschuldung-fortbestehensprognose/): Überschuldung nach § 19 InsO setzt eine Vermögensunterdeckung voraus, es sei denn die Fortführung ist in zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich. - [Unterlagen fürs Erstgespräch](https://horbach-legal.de/blog/unterlagen-vor-dem-ersten-gespraech/): Kontoauszüge, offene Posten, Gesellschaftsvertrag, Bescheide und Titel gehören zum ersten Gespräch. Jedes Stück braucht Datum und einen Hinweis auf Lücken. - [Selbständige und Verbraucherinsolvenz](https://horbach-legal.de/blog/verbraucherinsolvenz-selbstaendige/): Ehemals Selbstständige fallen nicht automatisch in die Verbraucherinsolvenz. § 304 der Insolvenzordnung stellt auf Gläubigerzahl und Lohnforderungen ab. - [Warenkreditversicherung in der Krise](https://horbach-legal.de/blog/warenkreditversicherung-krise/): Limitkürzung und Selbstbehalt ändern, welcher Teil einer Lieferung noch versichert ist. Was dem Versicherer mitzuteilen ist, steht in der Police. - [Lohnrückstand vor Weihnachten](https://horbach-legal.de/blog/weihnachtsgeld-lohnrueckstand-insolvenz/): Offener Lohn und Sonderzahlungen sind nicht automatisch Insolvenzgeld. Der Schutz gilt für drei Monate vor dem Insolvenzereignis. - [Zahlungen nach Insolvenzreife](https://horbach-legal.de/blog/zahlungen-nach-insolvenzreife-15b-inso/): Nach Insolvenzreife dürfen Antragspflichtige nur noch zahlen, wenn das der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entspricht. - [Zahlungsunfähigkeit: Liquiditätsstatus prüfen](https://horbach-legal.de/blog/zahlungsunfaehigkeit-liquiditaetsstatus/): Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO liegt vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt werden können. Der Status stellt Mittel und Fälliges gegenüber.